Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25029
VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20 (https://dejure.org/2016,25029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2016 - 6 ZB 15.20 (https://dejure.org/2016,25029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2016 - 6 ZB 15.20 (https://dejure.org/2016,25029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Kosten einer militärfachlichen Ausbildung zum Luftfahrzeugführer nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer i.R.d. Entlassung; Mitwirkungspflichten eines Berufssoldaten hinsichtlich der öffentlichen Zustellung bei Unkenntnis des Aufenthaltsorts (hier: ...

  • rewis.io

    Soldatenrecht - Rückforderung von Ausbildungskosten durch öffentlich zugestellten Bescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungskosten; Auslandsaufenthalt; Berufssoldat; Kriegsdienstverweigerer; Mitwirkungspflicht; Treu und Glauben; Berufungszulassungsantrag; Klagefristversäumnis; öffentliche Zustellung; Anschriftenermittlung; unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de

    Rückforderung von Kosten einer militärfachlichen Ausbildung zum Luftfahrzeugführer nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer i.R.d. Entlassung; Mitwirkungspflichten eines Berufssoldaten hinsichtlich der öffentlichen Zustellung bei Unkenntnis des Aufenthaltsorts (hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Die öffentliche Zustellung ist somit grundsätzlich nur als "letztes Mittel" zulässig, d. h. wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BFH, U.v. 13.1.2005 - V R 44/03 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Die Behörde genügt ihrer Prüfungspflicht in aller Regel, wenn sie versucht, die Anschrift des Adressaten durch das Einwohnermeldeamt oder die Polizei zu ermitteln und sich gegebenenfalls bei einem Bevollmächtigten erkundigt (vgl. BFH, U.v. 13.1.2005, a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

    Im Übrigen ist es auch nicht von Belang, dass evtl. (irgend-)ein Angehöriger oder Bekannter den Aufenthaltsort des Empfängers kennt; dies reicht nicht aus, um das Vorliegen der Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung in Frage zu stellen, denn die Möglichkeit, dass der Aufenthaltsort einer Person irgendjemandem bekannt ist, liegt stets vor (BFH, U.v. 13.1.2005, a.a.O Rn. 17).

  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Seine Rüge, der Rückforderungsbescheid sei ihm nicht wirksam bekannt gegeben worden, erwiese sich dann vielmehr als unzulässige Rechtsausübung, weil er die Zustellung des Bescheids unter Verstoß gegen seine wehrrechtlichen bzw. zivildienstrechtlichen Melde- und Mitwirkungspflichten schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1990 - 8 C 22/89 - BVerwGE 85, 213 bis 220).

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen - gesetzlichen oder vertraglichen - Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (BVerwG, U.v. 29.6.1990, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Auch ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO kann nicht mit Erfolg gerügt werden, wenn das rechtliche Gehör nur deshalb nicht wirksam gewährt werden konnte, weil der Betroffene seinen gesetzlichen Mitwirkungspflichten - namentlich der Obliegenheit, sich auf dem Postwege erreichbar zu halten - nicht nachgekommen ist (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1983 - 9 B 10275.83 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9 S. 1 - 4).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung auf diesem Wege nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, darf die Behörde zur öffentlichen Zustellung übergehen (BFH, U.v. 9.12.2009 - X R 54/06 - NVwZ 2010, 1384).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
    Verstöße gegen die in den §§ 162 Abs. 1, 242 BGB niedergelegten allgemeinen Gebote von Treu und Glauben können vielmehr auch fahrlässig erfolgen (vgl. BGH, U.v. 13.2.1989 - II ZR 110/88 - NJW-RR 1989, 802 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - L 18 KN 12/13

    Verrechnung rückständiger Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit laufender

    Die Behörde genügt ihrer Prüfungspflicht in aller Regel, wenn sie versucht, die Anschrift des Adressaten - wie hier - durch das Einwohnermeldeamt zu ermitteln (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2.8.2016, Az 6 ZB 15.20).
  • VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene

    Solche sind jedoch nicht bereits dann anzustellen, weil ggf. Verwandte, Bekannte oder (ehemalige) Nachbarn den Aufenthaltsort des Adressaten kennen, da die Möglichkeit, dass irgendjemandem der Aufenthaltsort einer Person bekannt ist, niemals ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. August 2016 - 6 ZB 15.20 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 12 ZB 20.152

    Zur Geeignetheit einer Pflegeperson bei Vorstrafen

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen nicht vor, wenn sich die in Rede stehenden Rechtsfragen - wie hier - ohne weiteres unter Anlegung der klassischen Auslegungskriterien aus dem Gesetz lösen lässt oder sie in der Rechtsprechung der Obergerichte oder des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist (BayVGH, B.v. 2.8.2016 - 6 ZB 15.20 - BeckRS 2016, 50133 Rn. 25; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 32).
  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung eines

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann nicht auf, wenn sich die in Rede stehende Rechtsfrage ohne weiteres unter Anlegung der klassischen Auslegungskriterien aus dem Gesetz lösen lässt oder sie in der Rechtsprechung der Obergerichte oder des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist (BayVGH, B.v. 2.8.2016 - 6 ZB 15.20 - BeckRS 2016, 50133, Rn. 25; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 32).
  • VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 6 K 18.50780

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien bei türkischem Asylbewerber

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen - gesetzlichen oder vertraglichen - Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 2.8.2016 - 6 ZB 15.20 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht